Durch die „Berufspraktischen Tage“ können Jugendliche in verschiedene Lehrberufe schnuppern und so sich so ein genaueres Bild vom eventuell möglichen Ausbildungsbetrieb und Berufsprofil machen.
Sich für den passenden Lehrberuf zu entscheiden, ist für manche ein Leichtes – wer immer schon wusste, welchen Berufsweg er oder sie einschlagen will, muss sich nur noch um die passende Lehrstelle oder entsprechende Ausbildung kümmern. Für die meisten aber bedarf es langer und detaillierter Überlegungen und Einblicke. Viele Ausbildungsbetriebe laden deshalb Lehrstellensuchende zum Schnuppern ein. Das ermöglicht sowohl dem Lehrling als auch dem Unternehmen sich ein genaues Bild vom Gegenüber zu machen. Die Schnuppertage sind mittlerweile zu einem wichtigen Instrument der Lehrstellensuche geworden – hier warten die wichtigsten Informationen für Neo-Lehrlinge.
Was sind die „Berufspraktischen Tage“?
Die „Berufspraktischen Tage“ oder auch Schnuppertage sind Tage, an denen interessierte Jugendliche Zeit in einem Ausbildungsbetrieb verbringen, um den Betrieb, die Mitarbeitenden und die Arbeitsprozesse in der Praxis kennenzulernen. Die Schnuppertage sind Schüler(innen) ab der 8. Schulstufe vorbehalten. Dafür stehen fünf Tage im Jahr während der Schulzeit zur Verfügung, während der Ferien sind es bis zu 15 Schnuppertage.
Teilnahme an Schnuppertagen
Es gibt Schnuppertage, die als Schulveranstaltung stattfinden, d. h. die gesamte Klasse besucht einen Betrieb. Die Organisation übernimmt in diesem Fall die Lehrperson. Empfehlenswert ist es allerdings auch, sich auf eigene Faust oder mithilfe der Eltern einen Ausbildungsbetrieb zu suchen, der Schnuppertage anbietet. Oftmals finden sich Informationen zur Anmeldung sowie mögliche Termine zum Schnuppern auf der Homepage der Firmen. Vielfach bewerben Firmen ihr Schnupperangebot auch in Tageszeitungen. Selbst wenn bei einem Betrieb keine freien Lehrstellen ausgeschrieben sind, können Jugendliche eigeninitiativ bei einem Unternehmen, das sie interessiert, nachfragen.
Ablauf in den Betrieben
Bei den Schnuppertagen geht es darum, einen Beruf praktisch kennenzulernen. Schließlich soll der Einblick in den Arbeitsalltag eine echte Hilfestellung zur späteren Berufswahl sein. Schüler(innen) sehen zu, können Fragen stellen und Lehrherren, Lehrlinge des Betriebes, Mitarbeiter(innen) und die Firma selbst genau unter die Lupe nehmen.
Einfache Tätigkeiten und ungefährliche Arbeiten werden ebenso durchgeführt. Arbeitspflicht besteht keine, dafür erhält der „Schnupperlehrling“ auch kein Entgelt. Die Anwesenheitszeiten werden individuell vereinbart, sollten allerdings nur zu typischen Unterrichtszeiten, also zwischen Montag und Freitag von 8 bis 18 Uhr stattfinden. Außerdem darf der Jugendliche nicht länger als acht Stunden täglich im Betrieb sein.
Schnupperlehre
- Für alle Schüler(innen) ab der 8. Schulstufe allgemein bildender sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen.
- Bis zu 5 Tage unterrichtsfrei – in den Ferien sind bis zu 15 Tage möglich.
- Die Erlaubnis erteilt der Klassenvorstand (Befreiung vom Unterricht).
- Das Einverständnis der Eltern ist notwendig.
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