Ab Herbst 2023 wird in Vorarlberg der Beruf der Pflegeassistenz und der Pflegefachassistenz als Lehre bzw. duale Ausbildung angeboten.
Die Pflegebranche steht vor einem Paradigmenwechsel. Bisher dominierte die schulische Ausbildung mit Praxisanteilen. Nun wird dieser Weg durch die berufspraktische Ausbildungsform der Lehre ergänzt. Hierbei stehen die Lernorte Betrieb, also die Pflegeeinrichtungen, und die Berufsschule im Fokus. Das Ziel? Den Auszubildenden eine unmittelbare, qualitätsstandardisierte Ausbildung in den Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen.
Erste Pflegelehrlinge starten
Die beiden neuen Lehrausbildungen ermöglichen es jungen Menschen, direkt nach Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht – mit Beginn der 10. Schulstufe – mit einer Berufsausbildung zu beginnen. Die schulische Ausbildung wird an der Berufsschule in Feldkirch absolviert. Der theoretische Teil wird als Block am Ende des ersten Jahres vermittelt. Die praktischen Qualifikationen erwerben die Lehrlinge in den Pflegeeinrichtungen nach aktuellen Qualitätsstandards.
Die zwölf ersten Lehrlinge begangen ihre Ausbildung bereits am 1. September an verschiedenen Berufsschulstandorten im Land. Das sind konkret das Antoniushaus Feldkirch, die Liebenau Österreich gemeinnützige GmbH (mit den Standorten in Bregenz, Gaißau, Nüziders, Schruns, Bartholomäberg und St. Gallenkirch) und die Senior(inn)en-Betreuung Feldkirch. Weitere Betriebe stehen bereits in den Startlöchern.
Lehrberuf Pflegeassistent(in)
Sowohl Pflegeassistent(inn)en als auch Pflegefachassistent(inn)en arbeiten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und in der mobilen Hauspflege. Sie stehen u. a. täglich in engem Kontakt mit ihren Patient(in-n)en. Pflegeassistent(inn)en unterstützen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger(innen) sowie Ärztinnen und Ärzte und führen unter deren Anordnung und Aufsicht pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen durch.
Sie beobachten zudem laufend den Gesundheitszustand ihrer Patient(inn)en. Sie führen verschiedene medizinische Routinekontrollen und standardisierte Untersuchungen durch. Sie kommunizieren mit ihren Patient(inn)en und beraten und schulen Angehörige beispielsweise in Pflege- und Betreuungsmaßnahmen.
Direkter Berufseinstieg
Die Vorschriften wurden so aufeinander abgestimmt, dass in den ersten drei Lehrjahren dieselben Inhalte vermittelt werden und beide Berufsbilder in diesem Zeitraum wechselseitig zur Gänze anrechenbar sind.
Medizinisch-pflegerische Maßnahmen an Patient(inn)en und Klient(inn)en dürfen erst nach Vollendung des 17. Lebensjahres ausgeführt werden. Praktische Ausbildungsmaßnahmen, die nur für das Erlernen von sozialen und kommunikativen Kompetenzen dienen, können vor Vollendung des 17. Lebensjahres im Patient(inn)enkontakt vorgenommen werden.
Diese Kompetenzen müssen auf die Erhöhung der Lebensqualität und vor allem die soziale Teilhabe von gepflegten und betreuten Personen abzielen, also z. B. Mitgestaltung der Tagesstruktur, lebensnahe Beschäftigung oder Gesprächsführung. Nach dem Lehrabschluss bietet die Lehre den neuen Fachkräften einen direkten Berufseinstieg in den unterschiedlichen medizinischen Bereichen.
Obwohl die Ausbildung bereits am 1. September 2023 gestartet hat, ist für Nachzügler(innen) auch noch ein späterer Einstieg bis April 2024 möglich. Der Grund dafür ist, dass das erste Schuljahr in Blockform zehn Wochen vor Schulende abgehalten wird. Zukünftig wird die Ausbildung einen Schultag pro Woche beinhalten.
Daten und Fakten
Interessierte können sich
an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg wenden:
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
E-Mail: lehre@wkv.at
Telefon: 05522 305 1155.
Online:
www.wkv.at/lehre
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