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Schnupperlehre – was es für angehende Lehrlinge zu beachten gibt

Die Suche nach einer geeigneten Lehrstelle ist mitunter eine große Herausforderung bei der Berufsorientierung. Eine Schnupperlehre in verschiedenen Betrieben kann eine Entscheidungshilfe für zukünftige Lehrlinge sein.

 

Wenn angehende Lehrlinge schon mehrere potenzielle Lehrberufe in der engeren Auswahl haben, ist der richtige Zeitpunkt für eine Schnupperlehre. Junge Menschen auf der Suche nach einer Lehrstelle lernen dabei an einem oder mehreren Tagen Lehrberufe, Betriebe, Ausbildner(innen) und die Lehrlinge selbst kennen. Dabei bekommen sie tiefe Einblicke in den Betrieb, können viele Fragen stellen und im Idealfall einfache und ungefährliche Aufgaben selbst erledigen, um ein Gefühl für den Beruf zu bekommen. Schnupperlehren sind aber nicht nur für zukünftige Lehrlinge gedacht, sondern auch eine Hilfe für Unternehmen, geeignete Lehrlinge zu finden.

 

Wer darf schnuppern?

Geschnuppert werden kann entweder während der Schulzeit oder in den Ferien. Schüler(innen) aller Schultypen haben ab der achten Schulstufe Anspruch auf bis zu fünf unterrichtsfreie Tage, die für eine Schnupperlehre verwendet werden. Diese Schnuppertage finden für alle Schüler(innen) gleichzeitig statt. Voraussetzung ist eine Unterrichtsbefreiung des Klassenvorstands. Schnuppern außerhalb der Unterrichtszeit ist für Schüler(innen) im und nach dem achten Schuljahr an bis zu 15 Tagen pro Betrieb und Jahr möglich. Hierfür ist das Einverständnis der Eltern erforderlich. Auch ganze Schulklassen können bei Betriebsbesichtigungen Einblicke in Unternehmen bekommen.


Schnupperbetrieb finden

Wenn die Entscheidung für eine Schnupperlehre gefallen ist, müssen geeignete Schnupperbetriebe gefunden werden. Viele Betriebe werben mit Schnuppertagen, oft kann man sich direkt auf der Firmenwebsite für Schnuppertage anmelden. Auf den Websites der interessierenden Betriebe lässt sich meist auch leicht ein(e) Ansprechpartner(in) für die Schnupperlehre finden, die Unternehmen freuen sich über interessierte potenzielle Lehrlinge.

 

Ablauf der Schnupperlehre

Im ausgewählten Betrieb erhalten die Schnupperlehrlinge vor allem einen tiefen Einblick in die Arbeitsabläufe, lernen Ausbildner(innen), potenzielle Arbeitskolleg(inn)en und andere Lehrlinge kennen und können Fragen stellen. Einfache und ungefährliche Aufgaben werden ebenfalls unter Aufsicht durchgeführt. Eine Arbeitspflicht besteht nicht, ebenso gibt es auch keine Entgeltbezahlung. Für die Dauer der Schnupperlehre sind die Jugendlichen bei der AUVA unfallversichert. Bei der Sozialversicherung müssen sie nicht angemeldet werden. Die Schnupperlehrlinge dürfen zu den typischen Arbeitszeiten, maximal acht Stunden pro Tag im Betrieb sein.

 

Virtuelle Betriebsbesichtigung

Um einen etwas anderen und spektakulären Einblick in Lehrberufe zu bekommen, gibt es auch die Möglichkeit virtuell zu schnuppern. Unter www.berufe-vr.at können angehende Lehrlinge bereits vor den echten Firmenbesuchen feststellen, ob ein Beruf in die engere Auswahl kommt oder nicht. Junge Menschen, die sich mitten in der Berufsorientierung befinden, können sich durch Informationen vieler Ausbildungen klicken. Bei vielen Lehrberufen gibt es auch Videos von Lehrlingen aus dem echten Arbeitsalltag. Beim BIFO und auf Lehrlingsmessen können diese Videos mit Virtual-Reality-Brille noch intensiver erlebt werden.

 

Daten und Fakten


Eine Schnupperlehre kann von Schüler(inne)n ab der achten Schulstufe absolviert werden, um potenzielle Lehrstellen kennenzulernen.

Schüler(innen) haben Anspruch auf bis zu fünf Tage unterrichtsfrei für eine Schnupperlehre.

In den Ferien kann an bis zu 15 Tagen pro Betrieb und Jahr geschnuppert werden.


Mehr Infos auf:
www.lehre-vorarlberg.at/schnuppern
www.talente-check.info/schnuppern

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